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Was ist ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Ist eine Person bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet, kann nach Erfüllung bestimmter Kriterien ein Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragt werden. Der AVGS steht in unterschiedlichen Versionen zur Verfügung. Drive Direct ist ein zertifizierter Träger für §45 Maßnahmen. Hierbei geht es um die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt durch ein professionelles Coaching und Profiling.

 

Wer hat Anspruch auf den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)?

Rechtsanspruch auf den AVGS haben alle arbeitsuchenden Personen, die folgende Kriterien erfüllen:

  • Der Anspruch auf Arbeitslosengeld ist gegeben.
  • Der Antragsteller ist noch nicht vermittelt. Ein AVGS kann auch ohne Rechtsanspruch beantragt werden. Die Entscheidung liegt in diesen Fällen im Ermessen des Fallmanagers der Agentur für Arbeit.
  • Haben Sie bereits die Kündigung erhalten, befinden sich aber noch in Beschäftigung, kann ein AVGS ohne Rechtsanspruch beantragt werden.
  • Anspruchsberechtigte von Arbeitslosengeld II können einen AVGS beantragen. Die Bewilligung liegt jedoch auch hier im Ermessen des Fallmanagers.
     

Wo kann man den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) beantragen?

Zur Beantragung des AVGS wenden Sie sich zur Antragstellung und Beratung an den für Sie zuständigen Betreuer der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters. Sie erhalten nicht nur den Antrag für den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, sondern haben gleichzeitig die Möglichkeit, sich bezüglich der Bedingungen beraten zu lassen.
 

Wie lange ist der Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins (AVGS) gültig?

Die Gültigkeit des AVGS wird nicht mehr laut Gesetz geregelt. Seit dieser Änderung liegt die Festlegung der Gültigkeitsdauer wieder im Ermessen Ihres Bearbeiters der Agentur für Arbeit. In den meisten Fällen erhält ein AVGS eine Gültigkeitsdauer von maximal drei Monaten. In diesen Situationen verliert der AVGS seine Gültigkeit:

  • Aufnahme eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses.
  • Sobald der Anspruch auf Arbeitslosengeld erlischt.
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit.
  • Ende der Arbeitslosigkeit durch andere Faktoren wie beispielsweise Mutterschutz.
     

Wo kann ich den Aktivierungsgutschein einlösen?

Wenn Sie einen Aktivierungsgutschein erhalten haben, können Sie diesen bei einem zugelassenen Weiterbildungsanbieter Ihrer Wahl einlösen. Vorausgesetzt ist, dass der sogenannte Bildungsträger und die jeweiligen Module nach AZAV zertifiziert sind. Nur AZAV-zertifizierte Anbieter sind nach dem dritten Sozialgesetzbuch (§45 SGB III) als förderfähig anerkannt.

AZAV-zertifizierte Bildungsträger können Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine zur Förderung Ihrer Weiterbildung annehmen und die Kosten der Weiterbildung mit den jeweiligen Kostenträgern abrechnen. Kostenträger ist dabei immer die Arbeitsagentur oder das Jobcenter, das den Aktivierungsgutschein ausgestellt hat.

Drive Direct erfüllt diese Kriterien als zertifizierter Träger für berufliche Weiterbildung nach AZAV bzw. AZWV. Wenn Sie einen Aktivierungsgutschein haben, können Sie bei Drive Direct ein Coaching absolvieren. Gerne beraten wir Sie bereits vor Beginn über Fördermöglichkeiten. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

 

Was habe ich beim Einlösen des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins zu beachten?

Aktivierungsgutscheine besitzen eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Werden sie innerhalb des individuell festgelegten Zeitrahmens nicht eingelöst, verfallen sie. Für den Fall, dass der Bildungsträger Ihren Aktivierungsgutschein nicht rechtzeitig ausfüllt und an den Kostenträger schickt, verfällt der Anspruch. Hier empfiehlt sich die Wahl eines erfahrenen Bildungsträgers.

 

An wen kann ich mich wenden, wenn ich meinen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein einlösen möchte?

In einem persönlichen Gespräch können wir eine auf Sie abgestimmte Kombination von Coaching-Maßnahmen festlegen und Sie dahingehend ausführlich beraten. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für ein Beratungsgespräch! Sie erreichen unsere Bildungsberater per E-Mail unter info@drive-direct.de und telefonisch unter 030 452 10 10.

Kontakt-Hotline

030 - 452 10 10

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